Schlag den Zins

Öffentliche Fördermittel, Prämien und Zulagen

Öffentliche Fördermittel, Prämien und Zulagen

Vom Staat geförderte Vermögensbildung

Ob eine Förderung durch die Bundesländer, Lastenzuschüsse, KfW-Mittel, Wohnungsbauprämien oder die Arbeitnehmer-Sparzulage – wir geben dir hier einen ersten Überblick über die verschiedenen Fördermittel und die damit verbundenen Besonderheiten.

Öffentliche Mittel

Förderung durch die Bundesländer

Hier findest du die spezifischen Anlaufstellen für die Förderung durch die einzelnen Bundesländer
Dort kannst du die jeweils angebotenen Programme für deine Wohnungsbauförderung direkt erfragen.

  • Bayerische Landesbodenkreditanstalt, Anstalt der Bayerischen Landesbank – Girozentrale
  • Kapellenstraße 4, 80333 München
  • https://bayernlabo.de
  • Investitionsbank Berlin, Anstalt der Landesbank Berlin
  • Bundesallee 210, 10719 Berlin
  • https://www.ibb.de
  • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • Steinstraße 104-106, 14480 Potsdam
  • https://www.ilb.de
  • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
  • Neue Mainzer Str. 52-58, 60311 Frankfurt
  • https://www.wibank.de
  • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern – Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
  • Werkstraße 213, 19061 Schwerin
  • https://www.lfi-mv.de
  • Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
  • Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
  • https://www.nbank.de
  • LTH Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz
  • Löwenhofstraße 1, 55116 Mainz
  • www.lth-rlp.de
  • Saarländische Investitionsbank AG
  • Franz-Josef-Röder-Str. 17, 66119 Saarbrücken
  • https://www.sikb.de

Lastenzuschüsse

Kannst du trotz Inanspruchnahme günstiger Kredite und Zuschüsse die monatliche Belastung der Finanzierung nicht mehr tragen, besteht die Möglichkeit, dass du Lastenzuschüsse vom Wohngeldamt erhältst. Anträge dafür erhältst du bei der für dich zuständigen Gemeinde.

KfW-Mittel

Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Förderprogramme der KfW unterstützen Sie

  • beim Erwerb von Wohneigentum,
  • bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden und
  • bei der Nutzung erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden.

Seit dem 01.07.2021 gibt es bei der KfW die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“

Der Bund stellt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermittel für Neubau und Sanierung bereit.

Wählen kannst du zwischen einem Zuschuss und einem Darlehen mit Tilgungszuschuss. Maximal sind 150.000 Euro Förderkredit sowie 37.500 Euro Zuschuss/Tilgungszuschuss möglich.

Zwingend erforderlich ist eine Energieberatung. Auch für diese Kosten gewährt die KfW einen Zuschuss.

Die Zuschusshöhe hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab:

Effizienzhaus 55

  • Förderfähige Kosten = 120.000 €
  • Maximaler Zuschuss =   18.000 €

Effizienzhaus 55 EE* oder NH**

  • Förderfähige Kosten  = 150.000 €
  • Maximaler Zuschuss  =   26.250 €

Effizienzhaus 40

  • Förderfähige Kosten  = 120.000 €
  • Maximaler Zuschuss  =   24.000 €

Effizienzhaus 40 EE* oder NH**

  • Förderfähige Kosten  = 150.000 €
  • Maximaler Zuschuss  =   33.750 €

Effizienzhaus 40 EE* oder NH**

  • Förderfähige Kosten  = 150.000 €
  • Maximaler Zuschuss  =   33.750 €

Informiere Dich jetzt über Details und Konditionen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (kfw.de)

Mehr Transparenz für deine Immobilie

Die EU-Kommission hat zusammen mit der Europäischen Verbraucherschutzorganisation und den Europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden die Empfehlung eines Verhaltenskodexes für die Vergabe von wohnwirtschaftlichen Krediten erarbeitet. Sowohl die deutsche
Kredit- als auch die deutsche Bausparwirtschaft haben sich auf freiwilliger Basis entschieden, diesen Verhaltenskodex anzuerkennen.

Ziel des Verhaltenskodexes ist die umfassende Information des Verbrauchers, der einen Hypothekarkredit (Immobilienfinanzierung) aufnehmen möchte. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Hypothekarkrediten
gefördert werden. Der Kodex sieht zur Erreichung dieses Ziels eine allgemeine Information des Verbrauchers sowie eine konkrete Produktübersicht vor.

Baufinanzierung

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